Installationskontrolle
Ob Neubau, Umbau oder periodische Kontrolle: Wir führen fachgerechte Installationskontrollen nach den gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch.
Wieso ist eine Kontrolle nötig?
Elektrische Installationen müssen regelmässig auf Sicherheit und Funktion geprüft werden – das schreibt die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vor. Diese Pflicht liegt beim Eigentümer der Liegenschaft. Die Kontrolle dient dem Personen- und Sachschutz – etwa vor elektrischen Schlägen oder Bränden. Die Kontrollintervalle variieren je nach Nutzung und Gebäudeart. Auch bei Neuinstallationen oder Änderungen ist eine Abnahme vorgeschrieben.
Als akkreditierter Betrieb führen wir beim EW Quarten sowohl Erst- als auch periodische Kontrollen durch.
Wir kontrollieren:
- Neue Elektroinstallationen (Abnahmekontrolle)
- Umbauten und Erweiterungen
- Periodische Kontrollen gemäss NIV (z. B. alle 10 oder 20 Jahre)
- Stichprobenkontrollen bei Mietliegenschaften
- Mess- und Prüfprotokolle zur Vorlage beim Netzbetreiber
Ablauf einer periodischen Kontrolle
Elektrische Installationen müssen regelmässig überprüft werden – je nach Nutzung alle 5, 10 oder 20 Jahre. Als Netzbetreiber informieren wir die Eigentümer rechtzeitig über die fällige Kontrolle. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf einer solchen Überprüfung aussieht – von der Aufforderung bis zum Abschluss.
Aufforderung durch das EW Quarten
Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Kontrolle. Diese erfolgt je nach Nutzung der Installation alle 5, 10 oder 20 Jahre.
Beauftragung einer unabhängigen Kontrollfirma
Eigentümer sind verpflichtet, eine neutrale Kontrollstelle mit der Überprüfung zu beauftragen. Wichtig: Die Kontrollfirma darf nicht identisch mit der Installationsfirma sein.
Kontrolle durch Elektrofachperson
Der Elektrokontrolleur prüft Ihre Installation vor Ort. Sind Mängel vorhanden, erstellt er eine Mängelliste. Diese müssen von einem Elektroinstallateur Ihrer Wahl behoben werden.
Sicherheitsnachweis (SiNa)
Nach erfolgreicher Kontrolle und Behebung allfälliger Mängel wird ein Sicherheitsnachweis ausgestellt. Dieser wird durch den Eigentümer oder die Kontrollstelle beim EW Quarten eingereicht.
Abschluss
Sobald das EW Quarten einen gültigen Sicherheitsnachweis erhält, ist die Kontrolle abgeschlossen.
Kontrollintervalle im Überblick
| Gebäudeart | Intervall |
|---|---|
| Wohnhäuser / Wohnungen | alle 20 Jahre |
| Büros / Landwirtschaftsbauten | alle 10 Jahre |
| Schulen / Alt-Installationen | alle 5 Jahre |
Sie wünschen eine Beratung?
Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Prüfung Ihrer Elektroinstallationen gemäss den Vorgaben der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).