Installationskontrolle
Elektrische Installationen müssen nicht nur funktionieren, sondern auch sicher sein. Als Eigentümer sind Sie gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, Ihre Anlagen regelmässig prüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei mit fachgerechten Installationskontrollen und beraten Sie zu allen Vorgaben.
Wer ist verantwortlich?
Seit dem 1. Januar 2002 liegt die Verantwortung für die Kontrolle elektrischer Installationen beim Eigentümer. Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das jeweilige Energieversorgungsunternehmen (EVU) und die Durchführung übernimmt eine unabhängige Fachperson mit Kontrollberechtigung.
Was muss kontrolliert werden?
Die Kontrolle beinhaltet eine Prüfung auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit. Nach erfolgreicher Kontrolle wird ein Sicherheitsnachweis erstellt. Dieser wird dem Eigentümer und dem EVU übermittelt. Bei festgestellten Mängeln müssen diese von einer separaten, unabhängigen Elektrofachperson behoben werden.
Kontrollperioden je nach Gebäudeart
| 5 Jahre | Schulen, Hotels, Warenhäuser |
| 10 Jahre | Gewerbe, Landwirtschaft, Büros |
| 20 Jahre | Ein- und Mehrfamilienhäuser |
Unsere Leistungen
Schlusskontrollen bei Neubauten oder Erweiterungen
Abnahmekontrollen nach Installationsarbeiten
Sicherheitsnachweise und periodische Kontrollen
Beratung zu Kontrollpflichten bei Mieterwechsel
Unterstützung bei der Organisation von Nachkontrollen
Sie wünschen eine Beratung?
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Installationskontrollen zuverlässig zur Seite.